Für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollmacht (Link zum Formular)
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Kennzeichen
- Personalausweis des Halters (Im Original oder Kopie mit handschriftlichem Vermerk „Diese Kopie dient zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle“ und Unterschrift)
Soll das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges verwendet werden, so muss bei der Abmeldung eine Reservierung beantragt werden (Reservierungsdauer maximal 12 Monate).
Ist eine Reservierung auf den Halternamen gewünscht, muss dies bei der Abmeldung ebenfalls angegeben werden(Reservierungsdauer maximal drei Monate).
Rückfahrten mit entsiegelten Kennzeichen sind nach Abmeldung mit den bisher zugeteilten Schildern bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind (§ 10 Abs. 4 FZV). Wurde die Erkennungsnummer auf ein anderes Fahrzeug übernommen, ist dies nur möglich, wenn für das erneut zugelassene Fahrzeug ein neuer Satz Kennzeichenschilder geprägt und gesiegelt wurde.